Ein Leitfaden für die ersten Stunden nach dem Abschied.
In Momenten der Trauer ist es schwer, klare Gedanken zu fassen. Wir begleiten Sie behutsam durch die ersten Schritte und nehmen Ihnen die Last der Organisation ab.
01.
Arzt benachrichtigen
Verstirbt jemand zu Hause, rufen Sie
zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen
Notdienst (116 117). Der Arzt stellt die
Todesbescheinigung aus.
02.
Dokumente finden
Suchen Sie den Personalausweis und das
Familienstammbuch (oder
Geburts-/Eheurkunde) des Verstorbenen
zusammen.
03.
Bestatter anrufen
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Wir besprechen die Überführung und
vereinbaren ein ruhiges
Beratungsgespräch.
Benötigte Dokumente
Medizinische Unterlagen
- Todesbescheinigung (wird vom Arzt vor Ort ausgestellt)
Personenstandsurkunden
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Eheurkunde oder Familienstammbuch (bei Verheirateten)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (falls bereits verwitwet)
Renten & Versicherungen
- Krankenkassenkarte (elektronische Gesundheitskarte)
- Rentenversicherungsnummer (oder aktueller Rentenbescheid)
- Versicherungspolicen (z. B. Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherung)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
Grab & Vorsorge
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Grabdokumente / Graburkunde (falls bereits eine Grabstätte vorhanden ist)
- Letztwillige Verfügung / Testament (falls vorhanden)
Vorsorge-Check
Existiert ein Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung? Bitte informieren Sie uns direkt darüber, damit wir alle Wünsche respektieren können.
Gut zu wissen:
Für die Abmeldung von Renten- und Lebensversicherungen benötigt das Amt stets Originale der Sterbeurkunde. Für die Kündigung normaler Verträge (Kfz-Versicherung, Zeitungen etc.) reichen Fotokopien aus. Wir erstellen für Sie alle benötigten Kopien.
Hinweis: Sollten Dokumente fehlen oder unauffindbar sein – keine Sorge. Wir unterstützen Sie verlässlich bei der behördlichen Beschaffung.
häufig gestellte fragen
Muss der Verstorbene sofort überführt werden?
Nein. Gesetzlich darf der Verstorbene in der Regel bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. So haben Sie und Ihre Angehörigen die Möglichkeit, in vertrauter Umgebung ganz in Ruhe Abschied zu nehmen.
Wie schnell muss ein Todesfall gemeldet werden?
Ein Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Keine Sorge: Wir übernehmen diese gesamten Behördengänge komplett für Sie.
Wer benachrichtigt die Krankenkasse und Rentenversicherung?
Das übernehmen wir im Rahmen unseres Service. Wir melden den Todesfall ab und beantragen für den überlebenden Ehepartner direkt das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (die dreimonatige Vorschusszahlung der vollen Rente).
Kümmern Sie sich auch um die Abmeldung von Verträgen und Mitgliedschaften (z. B. IG Metall)?
Ja. Wir übernehmen die rechtzeitige Abmeldung und Kündigung von laufenden Verträgen, Abonnements und Mitgliedschaften (wie z. B. bei der IG Metall oder anderen Verbänden), um Sie vor weiteren Kosten zu schützen. Legen Sie uns einfach die entsprechenden Nachweise vor.
Können wir die Bestattung und Trauerfeier individuell planen?
Absolut. Jede Bestattung ist einzigartig. Ganz gleich, ob sie eher schlicht oder prunkvoll sein soll, ob im kleinsten Kreis oder unter Beteiligung aller Freunde und Kollegen – das Wichtigste ist die Erfüllung des letzten Wunsches des Verstorbenen.
Welche Bestattungsarten gibt es bei Ihnen?
Neben der klassischen Erdbestattung im Sarg bieten wir Feuerbestattungen (Urne), Seebestattungen (z. B. in der Nord- und Ostsee, aber auch in Spanien, Frankreich oder Italien) sowie naturnahe Beisetzungen im FriedWald, Ruheforst an
Kümmern Sie sich auch um Blumen, Musik und Trauerdruck?
Ja, wir organisieren alles aus einer Hand. Wir koordinieren Termine mit Friedhöfen und Pfarrern/Rednern, bestellen den gewünschten Blumenschmuck, kümmern uns um den musikalischen Rahmen (Organist, Live-Musik, CD) und übernehmen die Gestaltung und den Druck von Traueranzeigen und Sterbebildchen.
Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten sind so individuell wie das Leben selbst. Sie hängen stark von der gewählten Bestattungsart, den jeweiligen Friedhofsgebühren und Ihren persönlichen Wünschen ab. Im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs erstellen wir für Sie eine absolut transparente und leicht verständliche Kostenaufstellung – komplett ohne versteckte Gebühren.
Kann ich bereits zu Lebzeiten alles für meine eigene Bestattung regeln?
Ja, das ist über einen Bestattungsvorsorgevertrag jederzeit möglich. Eine solche Vereinbarung erlaubt es Ihnen, Ihre persönlichen Wünsche schon zu Lebzeiten rechtsverbindlich festzulegen und Ihre Angehörigen finanziell abzusichern (z. B. durch eine Sterbegeldversicherung). Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos in unseren Filialen.